Aufnahme-Antrag für den TSV Peiting e.V.       Download des Antrages: pdf.Datei

Ich gehöre dem TSV Peiting noch nicht an und möchte dem TSV und folgender Abteilung beitreten:

Abteilung:  __________________



Ich bin schon im TSV Peiting und möchte  folgender Abteilung beitreten:

____________________________

Ich gehöre dem TSV Peiting und folgender Abteilung schon an:
(Bitte ankreuzen!)
O  Basketball              O  Kegeln                   O  Skiclub
O  BRSG                    O  Leichtathletik         O  Stockschützen
O  ECP                       O  Radsport               O  Tennis
O  Fußball                   O  Reiten                    O  Tischtennis
O  Judo                       O  Rock´n Roll           O  Turnen
O  Snowboard



Name:     ______________   Vorname: ___________
geb. am: ___________          Geb. Ort: ___________
Postleitzahl:  ________          Wohnort: ___________
Straße:   ______________     HausNr.  ______
Telefon:   ______________   email-Adresse: ________________

Name u. Vorname des Erziehungsberechtigten: ___________________

Unterschrift:  ________________________________
                   
(bei Minderjährigen, die des Erziehungsberechtigten)

ERMÄCHTIGUNG ZUM EINZUG VON FORDERUNGEN MITTELS LASTSCHRIFT

Hiermit ermächtige ich Sie widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen wegen Vereins- bzw. Abteilungsbeiträgen
und Abgaben bei Fälligkeit zu Lasten meines
Girokontos Nr. . . . . . . . . . . .  bei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  BLZ  . . . . . . . . . . . . . 
mittels Lastschrift einzuziehen.

Peiting, den _____________   Unterschrift: _________________________

Wenn  mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes (s.o.)
keine Verpflichtung zur Einlösung.

Den ausgefüllten Aufnahme-Antrag bitte einem Übungsleiter übergeben oder an folgende Anschrift senden:

TSV Peiting – Geschäftsstelle – 
Alfons-Peter-Straße 10
86971 Peiting
Telefon: 08861/59074

Die  Mitgliedschaft im  TSV Peiting e.V.  kann schriftlich  per 30. November eines
jeden Kalenderjahres gekündigt werden.